AGB

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder an uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Änderung an unseren Entwürfen, die sich im Zuge der Umsetzung und Produktion ergeben müssen uns zur Kenntnis gebracht werden.

1.4. Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

1.5. Wir haben das Recht, in Publikationen, Drucksorten, Websites, etc. als Urheber genannt zu werden.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

2. Vergütung

2.1. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die wir für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig und werden mit einem Stundensatz von € 120,-- exkl. Mwst. in Rechnung gestellt.

 

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Entwürfe fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von uns hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Sollte ein bereits begonnenes Projekt aus irgendwelchen Gründen abgebrochen werden dann werden die, bis dahin, aufgewendeten Stunden mit einem Satz von € 120,-- excl. Mwst. in Rechnung gestellt. Ein Mindestbetrag von € 1000,-- wird auf alle Fälle einbehalten.

 

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie die Änderung von Entwürfen, Modellen oder Prototypen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Prototypen sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2. Modelle, Prototypen, Präsentationen, etc., sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3. Die Versendung von Modellen, Prototypen und Entwürfen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

5.4. Nach Abschluss eines Projektes und Bezahlung der vereinbarten Vergütung werden alle von uns erstellten Daten an den Auftraggeber übermittelt.

 

 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung, MGoogle LLC

1600 Amphitheatre Parkway

Mountain View, CA 94043

USA

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6.1. Die Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Wir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Wir sind berechtigt, uns überlassene Muster für  Eigenwerbung zu verwenden.

 

7. Haftung

7.1. Wir haften für entstandene Schäden an uns überlassenen Gegenständen (z. B. Prototypen, Muster, etc. ) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2. Wir sind verpflichtet, unsere Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet wir für unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3. Sofern wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von uns. Wir haften nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von uns.

7.5. Für die Wettbewerbs- und Warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet wir nicht.

7.6. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim uns geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

7.7. Eine Haftung für Folgeschäden (z. B. durch Lieferverzug) und entgangenen Gewinn - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen.

7.8. Jede Haftung ist der Höhe nach auf ein Fünftel der jeweiligen Auftragshöhe begrenzt.

 

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9. Schlussabstimmungen

9.1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Gerichtstände sind der Sitz TechnoArt e.U. in A-3641 Aggsbach Markt 123. TechnoArt e.U. ist auch berechtigt, den Anwender an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

9.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 

Stand 29.11.2019